Auch im Jahr 2024 wird in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung die Folgeerfassung des Zuchttierbestands aller Groß- und Wassergeflügel, Hühner und Zwerghühner,
Tauben und Ziergeflügel im BDRG durchgeführt.
Die Erfassung ist für den Zeitraum Februar bis Ende Juni geplant.