Impfpflicht für Hühner‐ und Truthühner gegen die anzeigepflichtige Newcastle Disease (ND)

In Deutschland besteht eine Impfpflicht für Hühner‐ und Truthühner gegen die anzeigepflichtige Newcastle Disease (ND). Vorbeugend müssen daher alle Geflügelhalter ‐ auch Hobbytierhalter ‐ ihre Tiere regelmäßig gegen die Newcastle‐Krankheit impfen. 

 

Die Trinkwasserimpfung ist entsprechend den Beipackzetteln der Präparate alle 6 Wochen vorzunehmen, um einen belastbaren Impfschutz zu gewährleisten.

 

Die Impfung ist in solchen Abständen zu wiederholen, dass im gesamten Bestand eine ausreichende Immunität aller Tiere gewährleistet wird.

 

Die Impfhäufigkeit wird vom Impfstoffhersteller vorgegeben. Über die durchgeführten Impfungen ist ein Nachweis zu führen.

 

Die Verantwortung der Impf‐Durchführung liegt beim Züchter.

 

Für Mitglieder des RGZV Loccum bietet der Verein regelmäßige Impftermine. Die Kosten der Impfung werden über den Vereinsbeitrag getragen.


Ursache

 

Die Newcastle Krankheit wird von einem Paramyxovirus verursacht. Es gibt nur einen bekannten Serotyp. Bei den ND-Viren gibt es milde Stämme (lentogen),  mittlere Stämme (mesogen) und virulente Stämme (velogen). Die für Lebendimpfstoffe verwendeten Impfstämme sind hauptsächlich lentogen.

 

Übertragung

 

Das Newcastle Disease Virus ist hoch ansteckend und wird durch infizierte Ausscheidungen (Kot, Nasensekret) zwischen den Tieren übertragen. Ausbreitung zwischen Haltungen erfolgt durch infizierte Ausrüstungsgegenstände, Fahrzeuge, Betreuungspersonal, Wildvögel oder erregerhaltigen Staub. Die Zeit zwischen Ansteckung und Ausbruch der Krankheit (Inkubation) ist unterschiedlich, aber im allgemeinen zwischen 3 bis 6 Tagen. Hühner und Puten sind für die Krankheit empfänglich.

 

Klinische Symptome

 

Die Newcastle Krankheit verursacht eine hohe Anzahl von Todesfällen innerhalb von 3 bis 5 Tagen. Mesogene Stämme verursachen typische Anzeichen von Atemnot. Infizierte Tiere bilden nicht immer Atemwegs- oder nervale Symptome aus. Angestrengt schnorchelnde und gurgelnde Atemgeräusche zusammen mit zentralnervösen Symptomen wie Lähmungen oder Kopfverdrehen („Sternguckerhaltung“) sind die typischen Anzeichen. Ein Rückgang der Legeleistung um 30 bis 50% und dünnschalige bzw. schalenlose Eier werden beobachtet. 

 

Diagnose

 

Die Diagnose erfolgt durch Virusnachweis aus Proben zusammen mit der Untersuchung von Blutproben.

 

Behandlung und Kontrolle

 

Es gibt keine Behandlungsmöglichkeit gegen die ND. Der einzige verlässliche Schutz ist die regelmäßige Impfung, die in Deutschland für alle Halter von Hühnern und Truthühnern (unabhängig von der Zahl der gehaltenen Tiere) gesetzlich vorgeschrieben ist

(Geflügelpest- VO vom 21.12.1994).